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Inhalt

Abschaffung der Abgeltungsteuer

Seit 2009 gilt für Kapitaleinkünfte die sogenannte „Abgeltungsteuer“.

Illustration

Beschlussfrist bis 30.11.2015

Abgeltungsteuer

Seit 2009 gilt für Kapitaleinkünfte die sogenannte „Abgeltungsteuer“. Die Abgeltungsteuer wird „anonym“ abgeführt; der Steuersatz beträgt 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der Steuersatz liegt damit im Regelfall unterhalb des individuellen persönlichen Einkommensteuersatzes.

Kritik der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert nun in einem Antrag (BT-Drucksache 18/6064) die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge noch in dieser Legislaturperiode, also bis 2017. Grund dafür ist u. a. die anonyme Abführung. Die Anonymität würde in Verbindung mit dem Wegfall der Erklärungspflicht für Kapitaleinkünfte dazu führen, dass den Finanzämtern und Steuerfahndern wichtige Informationen und Indizien zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung fehlen, schreiben die Abgeordneten. Die Grünen sehen außerdem eine „massive Ungleichbehandlung“ mit einem Steuersatzunterschied von bis zu 20 Prozentpunkten. Die Grünen halten die Abgeltungsteuer sogar für verfassungswidrig.

Forderung der Grünen

Die Grünen fordern, dass sämtliche Kapitalerträge im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt anzugeben sind und somit wie alle anderen Einkunftsarten besteuert werden müssen. Veräußerungsgewinne sollen grundsätzlich progressiv besteuert werden. Spekulationsfristen sollen nicht gewährt werden. Werbungskosten sollen allerdings wieder abzugsfähig sein. Bisher nicht geäußert haben sich die Politiker über den Verbleib des Sparer-Pauschbetrages.

Stand: 27. Oktober 2015

Bild: Haramis Kalfar - Fotolia.com

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