BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer
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Finanzverwaltung ergänzt Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
Das BMF hat in einem neuen Schreiben die Rahmenbedingungen für Depotübertragungen aus dem Ausland verschärft.
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einer 25%igen Kapitalertragsteuer zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuern besteuert (sogenannte Abgeltungsteuer).
Bestimmte als Inhaberschuldverschreibung ausgekleidete Wertpapiere wie das „Xetra-Gold“ räumen dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung des darin verbrieften Goldbestandes ein.
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde für Verluste aus Termingeschäften eine Verrechnungsbeschränkung eingeführt.
Neues BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer
In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalanleger unterliegen mit ihrem Welteinkommen der deutschen Steuerpflicht.
Kapitalanleger sollten zum Jahresende die Höhe der übrigen Einkünfte mit Ausnahme ihrer Kapitaleinkünfte prüfen lassen.
BFH billigt Abzug von Veräußerungsverlusten
Steuerprogramme von SPD und CDU zur Bundestagswahl
2016 startete das Bundesland Brandenburg eine Bundesrats-Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen werden seit dem 1.1.2009 mit der sogenannten Abgeltungsteuer besteuert.
Ausgeschüttete Dividenden werden im Regelfall an der Quelle, das heißt beim Unternehmen selbst endbesteuert.
Mit Einführung der Abgeltungsteuer wurde der Werbungskostenabzug bei den Kapitaleinkünften abgeschafft.
Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen, soweit diese mit dem Kapitalertragsteuerabzug abgegolten sind, grundsätzlich nicht mehr in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Seit 2009 gilt für Kapitaleinkünfte die sogenannte „Abgeltungsteuer“.
Der Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften wurde mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 ausgeschlossen.
Erste Regelabfragen für den Einzug durch Banken starten zum 01.09.2014
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