Abgeltungsteuer bleibt vorerst
- Steuernews für MandantenKeine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit
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Das BMF hat in einem neuen Schreiben die Rahmenbedingungen für Depotübertragungen aus dem Ausland verschärft.
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einer 25%igen Kapitalertragsteuer zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuern besteuert (sogenannte Abgeltungsteuer).
Zeitlich unbefristete Antragstellung
Neues BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer
Mit Einführung der Abgeltungsteuer wurde der Werbungskostenabzug bei den Kapitaleinkünften abgeschafft.
Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen, soweit diese mit dem Kapitalertragsteuerabzug abgegolten sind, grundsätzlich nicht mehr in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Agenda zur Steuervermeidung der EU-Kommission
Bundesfinanzhof billigt Abzugsverbot auch bei Günstigerprüfung
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