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Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung
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Deutschland
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Inhalt

Wichtige Änderungen bei elektronischer Übermittlung steuerlicher Meldungen

Abgabe steuerlicher Meldungen ab dem 1.1.2013 nur noch mit Authentifizierung

Illustration

Lohn-/Umsatzsteueranmeldungen

Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerung, Anmeldungen der Sondervorauszahlung oder Lohnsteueranmeldungen können ab dem 1.1.2013 nur noch mit Authentifizierung übermittelt werden. Dies gilt insbesondere auch für Steuervoranmeldungen für den Dezember 2012, da diese erst 2013 übermittelt werden.

Zusammenfassende Meldungen (ZM)

Ab dem 1.1.2013 kann der Formularserver der Bundesfinanzverwaltung für die Abgabe der ZM nicht mehr genutzt werden. Meldungen ab 2013 müssen über das ElsterOnline-Portal bzw. über das BZStOnline-Portal erfolgen.

Registrierungen/Frist

Nach Mitteilung der Finanzverwaltung nimmt die Registrierung allerdings bis zu zwei Wochen in Anspruch. Nachdem die gesetzlichen Abgabefristen unabhängig von einer Registrierung einzuhalten sind, drohen bei nicht rechtzeitig erfolgter Registrierung Verspätungszuschläge.

Stand: 12. November 2012

Bild: Sandra Thiele - Fotolia.com

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