eRechnungen für Unternehmer
- Steuernews für MandantenUnternehmer müssen sich auf Neuregelungen aus dem Umsatzsteuerrecht in Bezug auf elektronische Rechnungen mit B2B-Bereich einstellen
Eine Auflistung aller Schlagworte unserer Steuernews Artikel
Unternehmer müssen sich auf Neuregelungen aus dem Umsatzsteuerrecht in Bezug auf elektronische Rechnungen mit B2B-Bereich einstellen
Finanzverwaltung nimmt zu dem ab 2023 geltenden Umsatzsteuer-Nullsteuersatz in einem neuen BMF-Schreiben Stellung
EuGH regelt Umsatzsteuer bei PKW-Überlassung neu
Die anhaltenden Pandemie-bedingten Einschränkungen bedeuten für viele Branchen nach wie vor große Herausforderungen.
Unternehmer erhalten auf Antrag eine Verlängerung der Abgabefristen für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Frist zur Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat (§ 18 Abs. 6 Umsatzsteuergesetz/UStG und §§ 46, 47 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung/UStDV).
Umsatzsteuervorauszahlungen stellen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben i.S.d. § 11 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) dar.
Detaillierte Leistungsbeschreibung erforderlich
Der ermäßigte Steuersatz verringert sich über denselben Zeitraum von 7 % auf 5 %.
BMF-Schreiben vom 30.6.2020
Einstellung der Website zum Jahresende
Fahrkarten der Bahn unterliegen dem Regelmehrwertsteuersatz von 19 %.
Antragsfrist 30.9. beachten
Neues Eckpunktepapier bringt auch Steuervorteile
Als „kurzer Zeitraum“ gelten im Allgemeinen 10 Tage.
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen auf ihren Rechnungen bestimmte Pflichtangaben machen.
Die Finanzverwaltung war bisher der Auffassung, dass in solchen Fällen der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % zu verrechnen ist.
Aktuelle Neuerungen ab 2018
Neues BMF-Schreiben vom 13.7.2017
Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich bei Besteuerung nach vereinbarten Entgelten mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Leistung ausgeführt worden ist.
Wäre es nach dem Willen der Bundesregierung gegangen, wären private Verbraucher bei Abwasser- und Abfallentsorgung ab 2021 mit Umsatzsteuer belastet worden
Umsatzsteuervorauszahlungen zählen zu den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben
Unternehmer, die der deutschen Umsatzsteuerpflicht unterliegen und vorsteuerabzugsberechtigt sind, können ihre im EU-Ausland und auch bestimmten Drittstaaten gezahlte Umsatzsteuern zurückholen.
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können gezahlte Umsatzsteuer aus Lieferungen und Leistungen für das Unternehmen grundsätzlich als Vorsteuer geltend machen.
Der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Arbeitgeber bei Überlassung von Parkplätzen gegen Kostenbeteiligung eine entgeltliche Leistung erbringt.
Viele Arbeitgeber lassen ihren Arbeitnehmern bestimmte Leistungen oder Annehmlichkeiten unentgeltlich zukommen.
Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten erhoben.
In der Einkommensteuer gilt das Zufluss-Abflussprinzip
Erstattungsanträge sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln.
Eine Entnahme des betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs erfolgt vielfach nach Ende der steuerlichen Abschreibung, spätestens also nach sechs Jahren.
Kennzeichnend für das Umsatzsteuersystem ist, dass grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Hinweis auf weitere Vertragsunterlagen genügt für Vorsteuerabzug
Bei Rechnungsstellungen über Anzahlungen oder Abschlägen gelten grundsätzlich dieselben Pflichtbestandteile wie für normale Rechnungen.
Voranmeldungszeitraum für die Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer ist im Regelfall der Kalendermonat.
Kroatien gehört seit dem 01.07.2013 der Europäischen Union an. Seit diesem Tag gilt das gemeinsame EU-Mehrwertsteuersystem ohne Übergangsfrist.
Bundesrat stimmt Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung zu.
Wichtiger Termin für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer
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