Zuwendungsempfängerregister und elektronischer Spendennachweis
- Steuernews für MandantenElektronisches Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern steht zum Abruf zur Verfügung
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Elektronisches Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern steht zum Abruf zur Verfügung
Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet
BMF-Schreiben vom 18.12.2020
Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.
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