Sozialversicherungs-Rechengrößen 2025
- Steuernews für MandantenBeitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2025 stark an
Eine Auflistung aller Schlagworte unserer Steuernews Artikel
Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2025 stark an
Tipps für die richtige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich ab 2024
Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei zeitlich befristeten Beschäftigungen während der Ferienzeit
Der aktuelle Entwurf der Rechengrößenverordnung informiert über die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2023.
Neue Aufteilungsprozentsätze ab 2022
Neue Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen
Erleichterter Zugang noch bis 31.12.21
Bundessozialgericht (BSG): Streitfall Sozialversicherungspflicht
Sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfristen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 4.9.2020 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 vorgelegt.
Sonderzahlungen an Arbeitnehmer in der Corona-Krise
Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes
Schreiben Spitzenverband der GKV
Für Hilfen im Privathaushalt müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und Meldungen erstattet werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 vorgelegt.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in zwei neueren Urteilen die Linie der bisherigen Rechtsprechung fortgesetzt, demzufolge ein GmbH-Geschäftsführer regelmäßig sozialversicherungspflichtig ist.
EuGH-Urteil C-20/16 „Bechtel“
Die Bundesregierung hat Anfang Oktober 2017 den Referentenentwurf für die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2018 vorgelegt.
Neues aus den Bereichen Arbeit/Soziales/Verbraucherschutz
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vorgelegt.
Die Beitragssätze in der gesetzlichen Sozialversicherung bleiben 2016 unverändert.
Die maßgebliche Bezugsgröße West beträgt im Jahr 2016 monatlich € 2.905,00 pro Monat.
Was sozialversicherungsrechtlich zu beachten ist
Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater in Wiesbaden und stehen für Vertrauen, Kompetenz und Qualität. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder zu unseren Leistungen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.