Teilschenkung kein privates Veräußerungsgeschäft
- Steuernews für MandantenGemischte Schenkung ist nicht als privates Veräußerungsgeschäft steuerbar
Eine Auflistung aller Schlagworte unserer Steuernews Artikel
Gemischte Schenkung ist nicht als privates Veräußerungsgeschäft steuerbar
Meldepflichten bleiben bei Erben und Beschenkten oft unbeachtet
Kreditzweitmarktförderungsgesetz enthält Änderungen bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer
EuGH kippt Steuerprivileg für inländische vermietete Immobilien
Einlage in eine Kapitalgesellschaft als freigebige Zuwendung
Im Jahr 2022 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von mehr als € 100 Milliarden veranlagt
Vergleichspreise und Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse auf dem Prüfstand
Wie höhere Erbschaft- und Schenkungsteuern infolge der hohen Immobilienbewertung mit höheren Freibeträgen abgefedert werden sollen
Anpassung der Grundstücksbewertungsverfahren an die Immobilienwertermittlungsverordnung
GmbH-Anteilseigner, die „ihrer“ GmbH Eigenkapital zur Verfügung stellen wollen, können dies entweder durch Erhöhung des Stammkapitals oder aber formlos durch Überweisung einer Einlage in die Kapitalrücklage vornehmen.
Schenkungsteuern bei Doppelbesteuerungsabkommen
Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerfreibetrag von € 400.000,00.
Spenden als auch Mitgliedsbeiträge zur Förderung von steuerbegünstigten Zwecken können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Die EU-Kommission hat im Februar 2019 ihren Länderbericht für Deutschland veröffentlicht.
Neue BFH-Urteile zu überhöhten Zuwendungen
Anwendungsvorschriften der Finanzverwaltung veröffentlicht
Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Zehnjahresfrist ist nach einschlägiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs rückwärts zu berechnen und der Tag des letzten Erwerbs mitzuzählen.
Unter einer Kettenschenkung wird die mehrfache Übertragung von Vermögen eines Schenkers über einen oder mehrere Zwischenerwerber an den Zieldestinatär verstanden.
Bundesregierung präsentiert Gesetzentwurf
Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden
Oberstes deutsches Gericht hält Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen für verfassungswidrig
Schenkungsteuer-Sparmodell wird endgültig geschlossen.
Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater in Wiesbaden und stehen für Vertrauen, Kompetenz und Qualität. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder zu unseren Leistungen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.