Vorabpauschale für Investmentfonds 2024
- Steuernews für MandantenInvestmentfondsanleger müssen 2024 wieder Vorabpauschalen entrichten
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Investmentfondsanleger müssen 2024 wieder Vorabpauschalen entrichten
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Seit 2019 werden Erträge aus im Regelfall thesaurierenden Investmentfonds mit einer sogenannten Vorabpauschale belastet (vgl. § 16 Absatz 1 Nr. 2 Investmentsteuergesetz/InvStG).
Inländische Banken erheben auf Investmentfondsanlagen jeweils zum Jahresanfang eine „Vorabpauschale“, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Investmentfonds mussten ihre Kapitalerträge bisher nicht versteuern.
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