Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse
- Steuernews für MandantenNeues BMF-Schreiben
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Neues BMF-Schreiben
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerbegünstigt.
Aufwendungen für Handwerkerleistungen können im Rahmen sogenannter haushaltsnaher Dienstleistungen von der Einkommensteuer abgezogen werden.
Neues Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium
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