Verlustbescheinigung und Freistellungsauftrag
- Steuernews für MandantenVerlustbescheinigungen müssen bei den betreffenden Banken bis zum 15.12.2023 beantragt werden
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Verlustbescheinigungen müssen bei den betreffenden Banken bis zum 15.12.2023 beantragt werden
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