Mehr Bürokratieentlastung
- Steuernews für MandantenBundesjustizministerium veröffentlicht Referentenentwurf
Eine Auflistung aller Schlagworte unserer Steuernews Artikel
Bundesjustizministerium veröffentlicht Referentenentwurf
Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2023 vernichtet werden können
Bundesjustizministerium veröffentlicht Eckpunkte für weiteren Bürokratieabbau
Welche Belege und sonstige Unterlagen zum 31.12.2022 vernichtet werden können
Sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfristen
Sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfristen
Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, die Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens 6 Jahre aufbewahren.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht worden ist.
Elektronische Kontoauszüge verdrängen mehr und mehr den Papierauszug.
Wichtige Infos zu den Aufbewahrungspflichten finden Sie hier.
Bundesfinanzministerium veröffentlicht neues Schreiben
Was kann zum 31.12.2014 vernichtet werden?
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