CO2-Steuer
- Steuernews für MandantenVermieter müssen sich ab dem Jahr 2023 an der CO2-Steuer beteiligen
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Vermieter müssen sich ab dem Jahr 2023 an der CO2-Steuer beteiligen
Schärfere Mitwirkungspflichten für Steuerzahler
Eine Verlängerung der bestehenden Nichtbeanstandungsregelung über den 30.9.2020 hinaus wird nicht gewährt (BMF Az. IV A 4-S0316-a/20/10007:002).
Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Grundsätzlich sind sämtliche Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen.
Gesetzgeber entschärft Umkehr der Steuerschuldnerschaft
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