Schutz vor Manipulationen
Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz)“ (BGBl. I 2016 S. 3152) sieht u. a. vor, dass Steuerpflichtige ihre Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausstatten müssen. Betroffen sind alle Steuerpflichtigen, die Bargeldeinnahmen mittels einer elektronischen Registrierkasse aufzeichnen.
Übergangsfrist
Eigentlich hätten die Umrüstungen schon bis 1.1.2020 abgeschlossen werden müssen. Nachdem jedoch die technischen Voraussetzungen zum Jahresbeginn noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen, gewährt die Finanzverwaltung jetzt eine Übergangsfrist bis 30.9.2020 (vgl. Nichtbeanstandungsregelung, Pressemitteilung Nr. 239 des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 25.9.2019). Die Finanzverwaltung kommt damit einer Forderung der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft nach.
Stand: 28. Oktober 2019
Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater in Wiesbaden und stehen für Vertrauen, Kompetenz und Qualität. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder zu unseren Leistungen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!