Seitenbereiche

Überlassen
Sie Ihr Glück
nicht dem Zufall. Marco Glück

Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung, Steuerberater Wiesbaden

Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung
Frankfurter Straße 14 | 65189 Wiesbaden
Deutschland
| 0611 4477663-3

Inhalt

Vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen

Werden Lebensversicherungen vom Versicherungsnehmer vorzeitig gekündigt, erhält dieser im Regelfall einen sehr geringen Rückkaufswert vergütet.

Illustration

Rückkaufswert

Werden Lebensversicherungen vom Versicherungsnehmer vorzeitig gekündigt, erhält dieser im Regelfall einen sehr geringen Rückkaufswert vergütet. So auch in den beiden Fällen, die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte. In beiden Fällen verlangten die Versicherungsnehmer eine Erhöhung des ausgezahlten Rückkaufswertes und zugleich auch die rückwirkende Anwendung der seit 2008 geltenden gesetzlichen Berechnung des Rückkaufswertes.

BGH-Urteile

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu entschieden, dass die Lebensversicherer bei einer vorzeitigen Kündigung von Versicherungen, die vor Ende 2007 abgeschlossen worden sind, mindestens die Hälfte des Deckungskapitals auszahlen müssen. Der BGH wendete sich dabei gegen die bisher von den Versicherern praktizierte vorrangige Verrechnung der Abschlussprovisionen mit den eingezahlten Beiträgen mit der Folge, dass der Rückkaufswert bei kurzer Laufzeit meist nahe bei Null lag. Eine rückwirkende Anwendung der seit dem 01.01.2008 geltenden gesetzlichen Regelungen zur Berechnung des Rückkaufswerts hielt der BGH aber nicht für geboten (Urt. v.11.09.2013, IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13).

Stand: 12. Oktober 2013

Bild: ferkelraggae - Fotolia.com

Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater in Wiesbaden und stehen für Vertrauen, Kompetenz und Qualität. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder zu unseren Leistungen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.