Seitenbereiche

Überlassen
Sie Ihr Glück
nicht dem Zufall. Marco Glück

Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung, Steuerberater Wiesbaden

Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung
Frankfurter Straße 14 | 65189 Wiesbaden
Deutschland
| 0611 4477663-3

Inhalt

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert

10-%-Grenze noch bis 30.6.2021

Illustration

Kurzarbeitergeld

Das Bundeskabinett hat mit Beschluss vom 24.3.2021 den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate vom 31.3.2021 bis zum 30.6.2021 verlängert. Damit gelten die erleichterten Zugangsbedingungen auch für Betriebe, die noch bis zum 30.6.2021 Kurzarbeit einführen, vorerst bis zum Jahresende 2021.

Erleichterte Bedingungen

Bis 30.6.2021 kann Kurzarbeitergeld beantragt werden, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. In normalen Zeiten muss es ein Drittel der Beschäftigten sein. Außerdem müssen die Beschäftigten in Pandemiezeiten vor Gewährung des Kurzarbeitergeldes keine negativen Arbeitssalden aufbauen.

Kurzarbeit und Feiertag

Arbeitgeber müssen Kurzarbeitergeld an Feiertagen zahlen. Es wird allerdings von der Arbeitsagentur für diese Tage nicht erstattet, denn für Feiertage während der Kurzarbeit gilt die Arbeitszeit „infolge eines gesetzlichen Feiertages“ nach § 2 Abs. 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) als ausgefallen. Die Arbeitgeber müssen für Feiertage allerdings nicht den vollen Lohn zahlen, sondern so viel, als wenn an diesem Tag Kurzarbeit angeordnet gewesen wäre. Der Arbeitgeber zahlt also das normale wegen Kurzarbeit reduzierte Arbeitsentgelt und das Kurzarbeitergeld, das der Arbeitnehmer ohne Feiertag erhalten hätte.

Höhere Einkommensteuer durch Kurzarbeit

Das vom Arbeitgeber an Feiertagen gezahlte Kurzarbeitergeld zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das von der Arbeitsagentur gezahlte Kurzarbeitergeld ist zwar als Lohnersatzleistung einkommensteuerfrei, erhöht jedoch den für das übrige Einkommen geltenden individuellen Einkommensteuersatz (Progressionsvorbehalt). Dadurch erhöht sich die Einkommensteuer für das übrige Einkommen entsprechend.

410-Euro-Grenze

Der Arbeitgeber muss das ausgezahlte Kurzarbeitergeld in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers ausweisen (§ 41b Einkommensteuergesetz/EStG). Beträgt das Kurzarbeitergeld mehr als € 410,00 im Jahr, muss der Arbeitnehmer wegen des Progressionsvorbehalts eine Einkommensteuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 EStG).

Stand: 27. April 2021

Bild: Racamani - stock.adobe.com

Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater in Wiesbaden und stehen für Vertrauen, Kompetenz und Qualität. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder zu unseren Leistungen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.