OECD-Gegenmaßnahmen zu Gewinnverlagerungen
BEPS
Unter der Abkürzung BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) werden Maßnahmen aller Art verstanden, die zu einer Erosion des Besteuerungssubstrats führen bzw. eine Gewinnverlagerung in niedriger besteuerte Gebiete zur Folge haben.
OECD-Maßnahmenkatalog
Eine Arbeitsgruppe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat kürzlich einen 15 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog erarbeitet, mit dem Steuermissbrauchsgestaltungen auf internationaler Ebene weitgehend unterbunden werden sollen. Zu den einzelnen Maßnahmen zählen u. a. eine gezieltere Besteuerung der digitalen Wirtschaft (Begründung einer steuerpflichtigen „digitalen Präsenz“) sowie die Verhinderung einer doppelten Nichtbesteuerung durch so genannte hybride Gestaltungen. Mit solchen werden u. a. Qualifizierungskonflikte genutzt, die dadurch entstehen, dass ein Staat ein Unternehmen als Personen- der andere Staat dasselbe als Kapitalgesellschaft behandelt. Mittels sogenannter „linking rules“ soll die steuerliche Behandlung in einem Staat von der entsprechenden Einordnung des Steuerpflichtigen im anderen Staat abgestimmt werden. Zu einer umfassenden Änderung dürfte es auch bei den geltenden Regeln zur Hinzurechnungsbesteuerung kommen (Außensteuergesetz §§ 7 ff.).
Umsetzung, Inkrafttreten
Der Maßnahmenkatalog der OECD-Arbeitsgruppe bedarf der gesetzlichen Umsetzung in allen betroffenen Staaten. Mit einer Umsetzung ist 2015/2016 zu rechnen.
Stand: 28. April 2015
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