Seitenbereiche

Überlassen
Sie Ihr Glück
nicht dem Zufall. Marco Glück

Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung, Steuerberater Wiesbaden

Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung
Frankfurter Straße 14 | 65189 Wiesbaden
Deutschland
| 0611 4477663-3

Inhalt

Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022

Offenlegungsfristverlängerung bis 2.4.2024

Jahresabschluss

Offenlegungspflichten

Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften, GmbHs, Unternehmensgesellschaften (haftungsbeschränkt) oder auch Personengesellschaften ohne natürliche Personen als haftende Gesellschafter müssen ihre Bilanzen veröffentlichen. Die Bilanzen sind dem das Unternehmensregister führenden Bundesanzeiger-Verlag elektronisch zu übermitteln (www.unternehmensregister.de). Die Einreichungsfrist beträgt im Normalfall ein Jahr, d. h. Jahresabschlüsse zum Stichtag 31.12.022 wären spätestens zum 31.12.2023 beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen gewesen. 

Gnadenfrist bis 2.4.2024

Nach einer Presseveröffentlichung des Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de) wird das Justizamt in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 am 31.12.2023 endet, vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten.

Stand: 26. Februar 2024

Bild: skywalk154 - stock.adobe.com

Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater in Wiesbaden und stehen für Vertrauen, Kompetenz und Qualität. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder zu unseren Leistungen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.