Seitenbereiche

Überlassen
Sie Ihr Glück
nicht dem Zufall. Marco Glück

Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung, Steuerberater Wiesbaden

Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung
Frankfurter Straße 14 | 65189 Wiesbaden
Deutschland
| 0611 4477663-3

Inhalt

Neue Pfändungsfreigrenzen

Zur Sicherstellung des Existenzminimums eines jeden Schuldners gelten bestimmte Pfändungsfreigrenzen für das Arbeitseinkommen.

Illustration

Zur Sicherstellung des Existenzminimums eines jeden Schuldners gelten bestimmte Pfändungsfreigrenzen für das Arbeitseinkommen. Die Höhe der Freigrenzen wird jeweils am 01.07. eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrages angepasst.

Unpfändbarer Grundbetrag

Ab dem 01.07.2015 beträgt der monatliche unpfändbare Grundbetrag 1.073,88 € (bisher 1.045,04 €). Sind gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen, erhöht sich dieser Betrag um 404,16 € (bisher 393,30 €) für die erste und um jeweils weitere 225,17 € (bisher 219,12 €) für die zweite bis fünfte Person. Verdient der Schuldner mehr als den pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihm vom Mehrbetrag bis zu einem Grenzbetrag von 3.292,09 € monatlich ein bestimmter Betrag. Darüber hinausgehende Beträge sind voll pfändbar.

Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung

Weitere Werte – auch für die wöchentliche und tägliche Zahlweise von Arbeitseinkommen – sind erhältlich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2015 Teil I Nr. 16 vom 27.04.2015 Seite 618 bzw. auf den Websites des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (www.bmjv.de).

Stand: 27. Mai 2015

Bild: Auremar - Fotolia.com

Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater in Wiesbaden und stehen für Vertrauen, Kompetenz und Qualität. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder zu unseren Leistungen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.