Klimaschutz
Teil des Klimaschutzprogramms 2030 ist es, die Kraftfahrzeugsteuer stärker am CO2-Ausstoß des betreffenden Kraftfahrzeugs zu bemessen und der Klimakomponente als Bemessungsgrundlage ein stärkeres Gewicht zu geben. Dies wird nun ab 2021 umgesetzt.
Klimakomponente
Die Kfz-Steuer steigt in sechs Stufen von € 2,00 bis € 4,00 je Gramm CO2 pro Kilometer. Die Freigrenze von 95 Gramm CO2 je Kilometer bleibt unverändert.
Hubraumkomponente
Bei der Hubraum-Komponente als zweite Bemessungsgrundlage wird für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm CO2 je Kilometer ein Steuerfreibetrag von € 30,00 eingeführt. Reine E-Autos bleiben weiterhin steuerfrei.
Stand: 28. Dezember 2020
Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater in Wiesbaden und stehen für Vertrauen, Kompetenz und Qualität. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder zu unseren Leistungen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!