Regelbedarfe und Grundsicherung
Zum 1.1.2020 erhalten Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeempfänger sowie Bezieher einer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1,88 % mehr Geld.
Ältere Kinder und Jugendliche
Die Leistungen für ältere Kinder und Jugendliche steigen um jeweils € 6,00 auf € 308,00 und € 328,00. Für Kinder bis zu sechs Jahren erhöht sich der Satz auf € 250,00 (plus € 5,00).
Stand: 18. Dezember 2019
Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater in Wiesbaden und stehen für Vertrauen, Kompetenz und Qualität. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder zu unseren Leistungen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!