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Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung, Steuerberater Wiesbaden

Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung
Frankfurter Straße 14 | 65189 Wiesbaden
Deutschland
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Inhalt

Mitteilung der Lohnsteuerabzugsmerkmale

Ab 2011 wechselt die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale.

Lohnsteuerabzugsmerkmale:

Ein Steuerklassenwechsel unter Ehegatten oder neue Kinderfreibeträge, die im Lauf eines Jahres hinzukommen, wirken sich auf den Lohnsteuerabzug aus. Bisher meldeten die Arbeitgeber und Steuerpflichtigen solche Änderungen ihrer Gemeinde. Denn die zuständige Meldebehörde war Anlaufstelle für die Lohnsteuerkarte und alle Änderungen.

Neue Finanzamtszuständigkeit:

Schon 2010 waren die Finanzämter für Änderungen, die den Lohnsteuerabzug ab Januar 2011 betreffen, zuständig. Was die Zuständigkeit der Gemeinden betrifft, so endete diese zum 31.12.2010. Wird für 2011 eine Lohnsteuerkarte benötigt, müssen sich Arbeitgeber und Steuerpflichtige an das Wohnsitzfinanzamt wenden. Diverse Antragsformulare für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale, z.B. für den Steuerklassenwechsel, werden von den örtlichen Finanzämtern ausgehändigt oder können im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de heruntergeladen werden.

Ersatzbescheinigung:

Im Zuge der Einführung des elektronischen „ELStAM – Verfahrens“ (ELStAM steht für Elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal) stellen die Wohnsitzfinanzämter 2011 nur noch eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 aus. Hierbei handelt es sich um eine so genannte Ersatzbescheinigung, die bis zur Einführung des ELStAM-Verfahrens ab 2012 Gültigkeit besitzt.

Stand: 15. Dezember 2010

Bild: maro pixcells - Fotolia.com

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