Gesetz zum Abbau der kalten Progression
Dieses Gesetzesvorhaben aus 2012 stand unter dem (guten) Gedanken, die Besteuerung inflationsbedingter Lohn- und Einkommenserhöhungen (also der nicht realen Einkommenszuwächse) zu beseitigen bzw. wenigstens zu beschränken. Das Gesetz wurde am 12.12.2012 im Vermittlungsausschuss beraten. Hier wurde aber nur ein Kompromiss zur Anhebung des Grundfreibetrags 2013 und 2014 gefunden, der sich am neuen Existenzminimumbericht orientiert.
Erhöhung des Grundfreibetrages
Der Grundfreibetrag wird in zwei Schritten angehoben, 2013 um 126 € auf 8.130 € und 2014 um weitere 224 € auf 8.354 €. Zeitgleich und in gleichem Umfang wird eine minimale Anpassung des Steuertarifs vorgenommen: Lediglich die 1. Stufe wird verkleinert, 2013 von 8.131 € bis 13.469 € und 2014 von 8.355 € bis 13.469 €. Bei den übrigen Tarifeckwerten ändert sich nichts.
Fazit
Eine prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs unter gleichzeitiger Erhöhung des Eingangsteuersatz von derzeit 14 % ist unterblieben, so dass der eigentliche Effekt des Gesetzes nicht erfüllt worden ist. Lohn- und Einkommenserhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, führen weiterhin zu einer schleichenden Steuermehrbelastung. Dies dürfte besonders 2013 den Fiskus freuen. Denn für 2013 sind sowohl Lohnerhöhungen als auch ein starker Anstieg der Kerninflationsrate prognostiziert.
Stand: 12. Januar 2013
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