Seitenbereiche

Überlassen
Sie Ihr Glück
nicht dem Zufall. Marco Glück

Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung, Steuerberater Wiesbaden

Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung
Frankfurter Straße 14 | 65189 Wiesbaden
Deutschland
| 0611 4477663-3

Inhalt

Keine Besteuerung von Gold-ETCs

Bislang herrschte Unsicherheit, ob die Pläne im Gesetzgebungsverfahren wieder aufgenommen werden.

Illustration

Ursprüngliche Pläne JStG 2020

Ursprünglich plante die Bundesregierung im Jahressteuergesetz 2020 eine Ausweitung der Besteuerung von Kapitalerträgen um Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, für die anstelle der Rückzahlung des Entgelts eine Sachleistung zugesagt oder geleistet worden ist. Von dieser Neuregelung erfasst worden wären Erträge aus Exchange Traded Commodities (ETCs) wie u. a. Gold-ETCs.

Keine Besteuerung mehr beabsichtigt

Bislang herrschte Unsicherheit, ob die Pläne im Gesetzgebungsverfahren wieder aufgenommen werden. Doch diesbezüglich darf Entwarnung gegeben werden. So teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/22447) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/21688) mit, dass an dem Vorhaben der Besteuerung sogenannter Gold-ETCs nicht länger festgehalten wird.

Stand: 24. November 2020

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater in Wiesbaden und stehen für Vertrauen, Kompetenz und Qualität. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder zu unseren Leistungen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.